2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, amtlich vertreten durch Fürsprecherin C.________, am 12. März 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 908). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung vom 2. Juli 2021 (pag. 910 ff.) erklärte die Beschuldigte am 19. Juli 2021 form- und fristgerecht die Berufung beschränkt auf den Schuldspruch, die Bemessung der Strafe, die Landesverweisung von fünf Jahren, die Kosten- und Entschädigungsfolgen bezüglich Ziffer II [recte: I] 3. und II 1. und 2. (nur bezüglich Rückzahlungspflicht) sowie die weiteren Verfügungen.