1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 8. März 2021 des Regionalgerichts Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe begangen in der Zeit von November 2016 bis Dezember 2018 in X.________ schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten (unter Gewährung des bedingten Vollzugs und Festlegung der Probezeit auf 2 Jahre) verurteilt. Gleichzeitig wurde eine Landesverweisung von fünf Jahren ausgesprochen und es wurden der Beschuldigten die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 7'458.30 zur Bezahlung auferlegt.