Urteil von den Punkten III.1-8 des Urteilsdispositiv freizusprechen. 2. Es sei festzustellen, dass A.________ sich gemäss den Punkten III.9-12 schuldig gemacht hat und diese Schuldsprüche in Rechtskraft erwachsen sind. 3. Als Strafe gemäss den Schuldsprüchen von Ziffer 2 hiervor sei A.________ zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 40.00, aufgeschoben zu einer Probezeit von 2 Jahren und einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 zu verurteilen. 4. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung sowie die Gerichts- und Verfahrenskosten gemäss Ziffer