Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit untersagt, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst (Art. 67 Abs. 3 Bst. d Ziff. 2 StGB). 2. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 3. Das beschlagnahmte Mobiltelefon Samsung S8, ________, schwarz, wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB).