3. Zur Bezahlung von CHF 5'728.60 Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 11. Juni 2020 an die Zivilklägerin Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern. Für die Beurteilung des Zivilpunktes werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. 77 IV.