1. Zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 20 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend CHF 9'600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wird auf 10 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren.