Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24. Februar 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Schändung, angeblich begangen am 25. März 2018 in Bern zum Nachteil von C.________, unter Auferlegung der auf den Freispruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (=1/5 der gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten), ausmachend CHF 4'891.30, an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 542.00 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren. II. A.________ wird schuldig erklärt: