74 (davon entfallen 28 Monate auf die versuchte Vergewaltigung und die Freiheitsberaubung) und von 120 Tagessätzen Geldstrafe nicht unverhältnismässig. Die Voraussetzungen für die Ausschreibung der Landesverweisung sind somit erfüllt; eine solche ist anzuordnen. 28. Weitere Verfügungen Betreffend die weiteren Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 75 IX. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.