Weiter besass er auf seinem Natel am 7. Mai 2019 19 unterschiedliche Bilder/Videos, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen resp. zwischen Minderjährigen und Tieren zeigten, wobei er erstmals am 7. April 2018 ein entsprechendes Erzeugnis zugeschickt erhielt und die Bilder/Videos (zumindest teilweise) auch weiterleitete. Er beging mithin gleich drei Straftaten, für welche Art. 66a Abs. 1 Bst. g und h StGB die obligatorische Landesverweisung vorsehen.