a SIS-Verordnung-Grenze erfüllt ist. Zu prüfen ist gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zusätzlich, ob vom Beschuldigten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht. Nachdem der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin nach ihrer Ankunft in der Schweiz am 5. März 2018 jeweils einschloss, wenn er die Wohnung verliess, und sie nicht alleine nach draussen gehen liess, versuchte er sie am 25. März 2018 zu vergewaltigen. Weiter besass er auf seinem Natel am 7. Mai 2019 19 unterschiedliche Bilder/Videos, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen resp.