mit Honorarnote vom 12. Juli 2022 (pag. 1194 ff.) für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren geltend gemachte Aufwand von 37.17 Stunden erscheint der Kammer unter den Gesichtspunkten des gebotenen Zeitaufwands, der Schwierigkeit des Prozesses, der Bedeutung der Streitsache und des Aktenumfangs angemessen. Rechtsanwalt B.________ wird für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten in oberer Instanz entsprechend eine Entschädigung von CHF 8'471.95 ausgerichtet (37.17 Stunden zum gesetzlich festgelegten Stundenansatz von CHF 200.00,