68 schuldigten auf die Straf- und Zivilklägerin ist gegeben. Die weiteren Voraussetzungen sind ebenfalls erfüllt, weshalb der Schadenersatz in beantragter Höhe zu entrichten ist. Der Beschuldigte wird entsprechend verurteilt, der GSI als Schadenersatz einerseits CHF 4'768.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 3. Juni 2020, andererseits CHF 5'728.60 zuzüglich 5% Zins seit dem 11. Juni 2020 zu bezahlen. Für die Beurteilung der Zivilklage der GSI werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden.