Vor diesem Hintergrund und im Vergleich zu anderen beurteilten Fällen erscheint die von der Vorinstanz auf CHF 12'000.00 festgesetzte Genugtuungssumme angemessen. Der Beschuldigte wird zusammengefasst verurteilt, der Straf- und Zivilklägerin als Genugtuung CHF 12'000.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 25. März 2018 zu zahlen. Für die Beurteilung der Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden.