Vorliegend wurde der Beschuldigte insbesondere wegen versuchter Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten (davon entfallen 28 Monate auf die Schuldsprüche wegen versuchter Vergewaltigung und Freiheitsberaubung) verurteilt. Zudem wurde er wegen Pornografie zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Sein Verschulden ist bei den fraglichen Delikten zwar (noch gerade) als leicht zu bezeichnen. Bei der Vergewaltigung handelt es sich aber – auch wenn dieses Delikt «nur» versucht begangen wurde – um ein schweres Delikt.