Der Beschuldigte verbrachte ausserdem seine gesamte Kindheit und Jugend in Afghanistan und ist dort sowohl kulturell verankert als auch mit den lokalen Gepflogenheiten vertraut. Er könnte in seinem Heimatland zudem ohne Weiteres wieder in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten. Ferner droht ihm in Afghanistan gemäss dem Bericht des SEM weder eine Verfolgung bzw. eine individuelle Gefährdung noch sprechen