Zuvor trat der Beschuldigte in der Schweiz strafrechtlich nicht in Erscheinung. Am 17. Juni 2021 verurteilte die Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland ihn indes wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das SVG zu einer bedingten Geldstrafe von 16 Tagessätzen und einer Busse von CHF 660.00 (pag. 1072). Gemäss dem Leumundsbericht hat der Beschuldigte keine körperlichen Gebrechen, aber eine Lernschwäche, die es ihm erschwere, die Deutsche Sprache besser zu lernen (pag.