Weiter machte er sich wegen Pornografie schuldig, weil er vom 7. April 2018 bis am 7. Mai 2019 pornografische Aufnahmen mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen und Tieren zwecks Eigenkonsums besass und einen unbekannten Teil davon weiteren Personen zugänglich machte. Wegen dieser Delikte wurde der Beschuldigte vorliegend zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten (davon entfallen 28 Monate auf die versuchte Vergewaltigung und die Freiheitsberaubung) und zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 80.00 CHF 1'000.00 verurteilt. Zuvor trat der Beschuldigte in der Schweiz strafrechtlich nicht in Erscheinung.