pag. 990). Die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz gefährdete bzw. missachtete der Beschuldigte erstmals nach der Einreise der Straf- und Zivilklägerin in die Schweiz. Er versuchte seine damalige Ehefrau am 25. März 2018 zu vergewaltigen. Zudem nötig er sie zwischen dem 5. und dem 25. März 2018 mehrfach, beraubte sie der Freiheit und wurde tätlich gegen sie. Weiter machte er sich wegen Pornografie schuldig, weil er vom 7. April 2018 bis am 7. Mai 2019 pornografische Aufnahmen mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen und Tieren zwecks Eigenkonsums besass und einen unbekannten Teil davon weiteren Personen zugänglich machte.