Der Beschuldigte spricht hauptsächlich Farsi. Hochdeutsch scheint er – wie in der Berufungsverhandlung festgestellt werden konnte – kaum zu sprechen. Er erklärte in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung jedenfalls, er brauche eine Übersetzung, er habe die Sprache «hier» nicht gelernt (pag. 1146 Z. 30 f.). Zudem bejahte er die Frage seiner Verteidigung, ob es stimme, dass er in Bezug auf Sprachen eine Lernschwäche habe (pag. 1152 Z. 22). Erstaunlicherweise gab er des Weiteren aber an, mit seiner Freundin, die aus Thailand komme, verständige er sich auf Deutsch (pag. 1151 Z. 37 und pag. 1152 Z. 1 ff.).