21.2.1 Anwesenheitsdauer in der Schweiz Der Beschuldigte wurde am ________ 1988 in Afghanistan geboren. Er ging dort zur Schule und half zuhause im landwirtschaftlichen Betrieb mit (zum Ganzen pag. 1068). Am ________ 2006 reiste er in die Schweiz ein und stellte gleichentags ein Asylgesuch. Am 17. Dezember 2010 wurde er in der Schweiz vorläufig aufgenommen und mit Verfügung vom 20. Februar 2012 wurde ihm eine Aufenthaltsbewilligung B erteilt, welche letztmals bis zum 19. Februar 2023 verlängert wurde (zum Ganzen pag. 1111 f. und pag. 1116). Der Beschuldigte reiste somit Ende ______