21. Beurteilung durch die Kammer 21.1 Vorliegen einer Katalogtat / Vorgehen Der Beschuldigte ist afghanischer Staatsbürger. Er ist somit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB und wird mit vorliegendem Urteil unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung gemäss Art. 190 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, wegen Freiheitsberaubung gemäss Art. 183 Ziff. 1 Abs. 1 StGB und wegen Pornografie im Sinne von Art. 197 Abs. 4 zweiter Teilsatz StGB verurteilt. Dabei handelt es sich um Katalogdelikte (Art. 66a Abs. 1 Bst. g und h StGB), was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario) nach sich zieht.