20. Vorbringen der Parteien Die Verteidigung verlangte oberinstanzlich vollumfängliche Freisprüche (pag. 1191 f.) und äusserte sich entsprechend nicht zur Frage der Landesverweisung. Der Beschuldigte führte in der oberinstanzlichen Einvernahme auf Frage, was es für ihn bedeuten würde, wenn er die Schweiz verlassen müsste, aus, dass dies katastrophal wäre, weil er seit über 16 Jahren in der Schweiz sei und das Leben hier für ihn jetzt normal sei. Er habe sich daran gewöhnt, wie man hier lebe und könnte in einem anderen Land nicht mehr leben (zum Ganzen pag. 1151 Z. 9 ff.).