17. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte wird zusammengefasst zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. Davon sind 12 Monate zu vollziehen und für eine Teilstrafe von 20 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben. Weiter wird er zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend CHF 9'600.00, und zu einer Busse von CHF 1'000.00 verurteilt. Die Probezeit wird sowohl hinsichtlich des bedingten Teils der Freiheits- als auch bezüglich der Geldstrafe auf zwei Jahre festgesetzt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse beträgt zehn Tage.