16.4.3 Fazit: Konkrete Busse Der Beschuldigte ist (zusätzlich zur Freiheits- und Geldstrafe) somit zu einer Busse von CHF 1'000.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wird auf 10 Tage festgesetzt (Art. 106 Abs. 2 StGB).