Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer eine Ohrfeige verpasst, eine Busse von CHF 300.00 vor (S. 46). Der Beschuldigte wurde gegenüber der Straf- und Zivilklägerin während des 20-tägigen Zusammenlebens wiederholt tätlich. Er zog sie mehrfach an den Haaren, packte sie am Arm und verpasste ihr eine Ohrfeige, auch wenn die genaue Anzahl der Handgreiflichkeiten nicht eruiert werden kann. Das Tatverschulden wiegt damit wesentlich schwerer als dasjenige des Täters gemäss Referenzsachverhalt.