Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 16.4 Strafzumessung für das mit Busse zu sanktionierende Delikt – Tätlichkeiten 16.4.1 Tatkomponenten Art. 126 StGB schützt die körperliche und gesundheitliche Integrität des Menschen als sein höchstes Gut neben dem Leben (ROTH/BERKEMEIER, in: Basler Kommentar StGB/JStGB, N 6 zu Art. 126 StGB). Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer eine Ohrfeige verpasst, eine Busse von CHF 300.00 vor (S. 46).