Für eine Teilstrafe von 20 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 16.3 Strafzumessung für das mit Geldstrafe zu sanktionierende Delikt – Pornografie 16.3.1 Tatkomponenten Art. 197 StGB schützt die sexuelle Integrität und die Selbstbestimmung (ISEN- RING/KESSLER, Basler Kommentar StGB/JStGB, a.a.O., N 7 zu Art. 197 StGB).