Dass der Beschuldigte im schweizerischen Strafregister nicht verzeichnet sei, trifft aktuell nicht mehr zu. Darauf wird nachfolgend beim «Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren» eingegangen. In der Berufungsverhandlung erklärte der Beschuldigte, er sei letztmals im Jahr 2014 in Afghanistan gewesen. Er sei seinerzeit als 17-Jähriger alleine aus Afghanistan geflohen, weil seine Familie Probleme gehabt habe (zum Ganzen pag. 19 Z. 31 und pag. 20 Z. 12 ff.).