53 16.2.5 Allgemeine Täterkomponenten Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 81 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 982 [Hervorhebungen im Original]): Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von A.________ wird grundsätzlich auf das entsprechende Faszikel in den Akten (vgl. dazu pag.