Beim Vorfall im Wohnzimmer zog er ihr das Oberteil über den Kopf und schob ihr die Unterhose bis zu den Knien nach unten. Weiter drohte er der Straf- und Zivilklägerin latent, sie nach Afghanistan zurückzuschicken, wenn sie keine Intimitäten mit ihm austausche. Beim Vorfall im Wohnzimmer bedrohte er sie zunächst zudem mit einem Messer, wonach er sie erstechen werde, wenn sie sich nicht neben ihn aufs Sofa setze. Die Gewalt und die Drohungen, die der Beschuldigte anwandte, waren damit nicht unerheblich.