Zwischenfazit Tatverschulden Bei neutralen subjektiven Tatkomponenten erweist sich das Tatverschulden beim vollendeten Delikt – innerhalb des ordentlichen Strafrahmens – noch gerade als leicht bzw. als noch knapp im untersten Drittel des Strafrahmens liegend. Für die vollendete Vergewaltigung erachtet die Kammer deshalb eine hypothetische Freiheitsstrafe von 36 Monaten als angemessen. Fakultative Strafmilderungsgründe (Versuch) Liegt nur ein Versuch eines Verbrechens oder Vergehens vor, kann das Gericht die Strafe mildern (Art. 22 Abs. 1 StGB). Gemäss Art. 48a Abs. 1 StGB ist das Gericht nicht an die angedrohte Mindeststrafe – vorliegend Freiheitsstrafe von einem Jahr (Art.