Subjektive Tatkomponenten (subjektives Tatverschulden) Willensrichtung und Beweggründe Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und aus egoistischen Beweggründen. Es ging ihm einzig und allein darum, sein im Vorfeld klar zum Ausdruck gebrachtes Bedürfnis nach Geschlechtsverkehr zu befriedigen.