Er ignorierte den Willen der Straf- und Zivilklägerin vollständig und ging mit einer gewissen Hartnäckigkeit vor. Schliesslich schubste er sie aufs Bett, packte sie an den Haaren, fixierte ihre Hände und ihr Bein und versuchte, mit seinem erigierten Glied zunächst vaginal und danach anal in sie einzudringen, obwohl ihm die Straf- und Zivilklägerin während des 20-tägigen Zusammenlebens bereits mehrfach ausdrücklich klargemacht hatte, dass sie keinerlei körperlichen und sexuellen Kontakt mit ihm wollte. Die Straf- und Zivilklägerin leistete in ihrer hoffnungslosen Situation keine überaus grosse Gegenwehr.