Der Beschuldigte kommt selber aus Afghanistan und war bzw. ist sich den dortigen Gepflogenheiten bewusst, weshalb ihm klar war, dass das Leben der Straf- und Zivilklägerin in Gefahr sein wird, wenn sie als geschiedene Frau nach Afghanistan zurückkehren muss. Zudem wusste er, dass die Familie der Straf- und Zivilklägerin mit ihr brechen und die Strafund Zivilklägerin mithin alles verlieren wird, was sie hat, wenn sie ihn verliess. Bei der Tat benutzte der Beschuldigte des Weiteren kein Kondom und setzte die Strafund Zivilklägerin damit der Gefahr aus, ungewollt schwanger zu werden und/oder sich mit einer Geschlechtskrankheit anzustecken.