Er nutzte die Situation, in der sich die Straf- und Zivilklägerin aufgrund ihrer Herkunft, ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und ihrer mangelnden Sprach- sowie Ortskenntnisse befand, schamlos aus und drohte der Straf- und Zivilklägerin wiederholt, sie nach Afghanistan zurückschicken, wenn sie nicht mit ihm schlafe, um sie so zum Geschlechtsverkehr zu nötigen. Der Beschuldigte kommt selber aus Afghanistan und war bzw. ist sich den dortigen Gepflogenheiten bewusst, weshalb ihm klar war, dass das Leben der Straf- und Zivilklägerin in Gefahr sein wird, wenn sie als geschiedene Frau nach Afghanistan zurückkehren muss.