Welche weiteren Auswirkungen die Tat für die Straf- und Zivilklägerin noch haben wird, lässt sich nicht beurteilen. Die Kammer hatte in der Berufungsverhandlung – die rund vier Jahre nach dem Vorfall stattfand – den Eindruck, dass die Straf- und Zivilklägerin immer noch sehr stark mit den Erinnerungen resp. dem Vorfall zu kämpfen hat. Entsprechend ersuchte die Straf- und Zivilklägerin wie bereits in erster Instanz um Konfrontationsvermeidung mit dem Beschuldigten (siehe E. 3 oben). Sie war im Tatzeitpunkt sodann Jungfrau und hatte gemäss eigenen Aussagen grossen Respekt bzw. «Angst» vor körperlichen bzw. sexuellen Kontakten, weil