Anschliessend zog er sich selbst aus, legte sich hinter die Straf- und Zivilklägerin aufs Bett, fixierte ihre Beine mit seinem Bein und band ihre Hände mit seinem Hemd auf ihrem Rücken zusammen. Zudem rieb er sein steifes Glied an ihrem Körper und versuchte, vaginal und anal in die Straf- und Zivilklägerin einzudringen, was ihm vermutlich aufgrund ihrer Gegenwehr indes nicht gelang. Der Vorfall hatte für die Straf- und Zivilklägerin recht schwerwiegende, nachhaltige und bis heute spürbare Folgen.