Dort wiederholte er die bereits vorgängig ausgesprochene Drohung, wonach er für sie keine Aufenthaltsbewilligung beantragen und sie nach Afghanistan zurückschicken werde, wenn sie nicht mit ihm schlafe. Dann schubste er die Straf- und Zivilklägerin aufs Bett, packte sie an den Haaren und zog ihr gegen ihren Willen die Kleider aus. Anschliessend zog er sich selbst aus, legte sich hinter die Straf- und Zivilklägerin aufs Bett, fixierte ihre Beine mit seinem Bein und band ihre Hände mit seinem Hemd auf ihrem Rücken zusammen.