14. Konkurrenzverhältnis zwischen Art. 189 und Art. 190 StGB Art. 190 StGB ist im Verhältnis zu Art. 189 StGB lex specialis, weshalb die Vergewaltigung der sexuellen Nötigung vorgeht, wenn der sexuellen Nötigung neben der Vergewaltigung oder dem Vergewaltigungsversuch keine selbständige Bedeutung zukommt bzw. die sexuelle Nötigung nur eine Begleiterscheinung darstellt.