12. Freiheitsberaubung 12.1 Theoretische Grundlagen Der Freiheitsberaubung macht sich nach Art. 183 Ziff. 1 Abs. 1 StGB unter anderem schuldig, wer jemanden unrechtmässig festnimmt oder gefangen hält oder jemandem in anderer Weise unrechtmässig die Freiheit entzieht. Betreffend die theoretischen Ausführungen zur Freiheitsberaubung wird auf die überzeugenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (S. 65 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 966 ff.). 12.2 Subsumtion