11.2 Subsumtion Der Beschuldigte zog die Straf- und Zivilklägerin gemäss Beweisergebnis während des 20-tägigen Zusammenlebens in der Schweiz mehrfach an den Haaren, packte sie am Arm und verpasste ihr eine Ohrfeige. Der Schlag auf den Oberschenkel und das Beissen in den Hals und ins Ohr wurden bereits von der Nötigung (E. 10 oben) konsumiert. Die erwähnten Handlungen des Beschuldigten verursachten bei der