Zudem zog er ihr das Oberteil über den Kopf und die Unterhose bis zu den Knien hinunter, obwohl die Straf- und Zivilklägerin ihn aufforderte, aufzuhören. Der Beschuldigte zog der Straf- und Zivilklägerin während des gemeinsamen Zusammenlebens somit zweimal (einmal im Bade- und einmal im Wohnzimmer) mit Gewalt die Kleider aus, worauf die Straf- und Zivilklägerin jeweils in Ohnmacht fiel.