Ein anderes Mal richtete er ein Messer gegen die Straf- und Zivilklägerin und sagte ihr, er würde sie damit erstechen, wenn sie nicht aufhöre, zu sprechen und sich nicht neben ihn setze. Nachdem die Straf- und Zivilklägerin dieser Aufforderung nachgekommen war und sich im Wohnzimmer neben den Beschuldigten aufs Sofa gesetzt hatte, packte er sie an den Haaren, biss ihr in den Hals und ins Ohr und schlug ihr auf den Oberschenkel. Zudem zog er ihr das Oberteil über den Kopf und die Unterhose bis zu den Knien hinunter, obwohl die Straf- und Zivilklägerin ihn aufforderte, aufzuhören.