Als die Straf- und Zivilklägerin einmal im Badezimmer war und sich duschen wollte, begab sich der Beschuldigte zu ihr und forderte sie zu einer gemeinsamen Dusche auf. Weil die Straf- und Zivilklägerin dies ablehnte, packte er sie an den Haaren und Händen, hielt letztere über ihrem Kopf fest und zog ihr das Oberteil aus. Weiter schob er ihr die Hose bis zu den Fussknöcheln hinunter. Ein anderes Mal richtete er ein Messer gegen die Straf- und Zivilklägerin und sagte ihr, er würde sie damit erstechen, wenn sie nicht aufhöre, zu sprechen und sich nicht neben ihn setze.