oder Schuldausschlussgründe sind weder geltend gemacht worden noch ersichtlich. Der Beschuldigte hat sich somit der versuchten Vergewaltigung und der versuchten sexuellen Nötigung, begangen am 25. März 2018 in Bern zum Nachteil der Strafund Zivilklägerin, schuldig gemacht (zur Konkurrenz zwischen den beiden Tatbeständen bzw. zur Konsumation siehe E. 14 unten).