Angesichts dessen, dass der Beschuldigte selbst sagte, den Leuten, vor denen er Respekt habe, habe er die Erzeugnisse nicht geschickt (pag. 140 Z. 360 f. und pag. 1160 Z. 44 f.), bedarf es keiner weiteren Ausführungen, dass dem Beschuldigten klar war, dass es sich dabei nicht um erlaubte Bilder/Videos handelte. Zusammengefasst ist somit erstellt, dass der Beschuldigte am 7. Mai 2019 19 unterschiedliche Bilder/Videos auf seinem Natel besass, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen resp. zwischen Minderjährigen und Tieren zeigten. Diese Bilder/Videos wurden ihm – soweit bekannt – in den Jahren 2018/2019 resp.