39 Jahre 2018 und 2019 zurückgeführt werden (vgl. dazu pag. 168 ff. und die jeweiligen Daten zu den einzelnen Erzeugnissen). Der Besitz wird vom Beschuldigten denn auch nicht bestritten. Was das Weiterleiten betrifft, kann heute nicht mehr genau festgestellt werden, welche Erzeugnisse wann an wen versendet wurden. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte der Beschuldigte, dass er diese Bilder niemandem weitergeschickt habe (pag.