Nachdem er seine Kleider ebenfalls ausgezogen hatte, legte er sich hinter die Straf- und Zivilklägerin aufs Bett, fixierte ihre Beine mit seinem Bein und band ihre Hände mit seinem Hemd auf ihrem Rücken zusammen. Weiter rieb er sein steifes Glied an ihrem Körper und versuchte, sowohl vaginal wie auch anal in die Straf- und Zivilklägerin einzudringen, was ihm aufgrund ihrer Gegenwehr jedoch nicht gelang. Danach fiel die Straf- und Zivilklägerin in Ohnmacht. Als sie wieder bei Bewusstsein war, stellte sie Blutergüsse, eine Verletzung an der Scheide und ein Blutfleck fest.