Schliesslich schlug er der Straf- und Zivilklägerin mit der Hand auf den Oberschenkel, worauf die Straf- und Zivilklägerin ohnmächtig wurde. Am 25. März 2018 – am Tag bevor der Beschuldigte bei der Gemeinde um eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Straf- und Zivilklägerin hätte ersuchen sollen – begab sich der Beschuldigte zur Straf- und Zivilklägerin ins Schlafzimmer. Er wiederholte die bereits vorgängig ausgesprochene Drohung, wonach er für sie keine Aufenthaltsbewilligung beantragen und sie nach Afghanistan zurückschicken werde, wenn sie nicht mit ihm schlafe.