Nachdem die Straf- und Zivilklägerin dieser Aufforderung des Beschuldigten nachgekommen war und sich im Wohnzimmer neben ihn auf das Sofa gesetzt hatte, packte er sie – obwohl sie ihn bat, damit aufzuhören – an den Haaren, küsste sie und biss sie in den Hals und ins Ohr. Gleichzeitig zog er ihr das Oberteil über den Kopf, so dass ihre Arme in den Ärmeln stecken blieben und die Straf- und Zivilklägerin in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt war. Weiter zog er ihr die Unterhose bis zu den Knien herunter. Schliesslich schlug er der Straf- und Zivilklägerin mit der Hand auf den Oberschenkel, worauf die Straf- und Zivilklägerin ohnmächtig wurde.